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   BGH, 11.08.1981 - 1 StR 357/81   

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https://dejure.org/1981,16194
BGH, 11.08.1981 - 1 StR 357/81 (https://dejure.org/1981,16194)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1981 - 1 StR 357/81 (https://dejure.org/1981,16194)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 (https://dejure.org/1981,16194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Verlesung einer nicht zugelassenen Anklage in der Hauptverhandlung durch die Strafkammer - Beweis der Verlesung einer Nachtragsanklage durch das Sitzungsprotokoll - Formerfordernisse eines Hilfsbeweisantrags des Verteidigers auf Einholung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 357/81
    Die Strafe darf sich nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 132, 133; BGH LM StGB § 46 Nr. 3).
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 51/77

    Erfordernis der vollständigen Anführung aller Strafzumessungsgründe - Geringes

    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 357/81
    Bei der Verschiedenheit der jeweiligen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit muß der Tatrichter in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (BGH, Urteil vom 19. April 1977 - 1 StR 51/77 m.Nachw.).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Obgleich dem Angeklagten K., der keinen unmittelbaren Kontakt zu den Rauschgiftlieferanten hatte, der sich aus § 31 BtMG ergebende und hier wesentliche Strafmilderungsgrund nicht zugutekommen konnte, hält sich auch die gegen ihn verhängte Strafe noch im Rahmen dessen, was vom Revisionsgericht als tatrichterliche Wertung hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1985 - 1 StR 122/85; vom 25. Mai 1985 - 3 StR 123/84; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 213/84 - vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82; vom 11. August 1981 - 1 StR 357/81 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 88/80).
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